Recht haben – Recht bekommen
Recht haben ist eine Sache, Recht zu bekommen eine ganz andere – diese sprichwörtliche Volksweisheit bewahrheitet sich nicht selten. Sie lässt viele Bürger häufig an dem Rechtsstaat verzweifeln und vor dem Gang zu den Gerichten zurückschrecken.
Während in Zivilprozessen (Privatperson gegen Privatperson) der Erfolg oft allein davon abhängt, wer richtig vorträgt und beweispflichtig ist, gelten in Verwaltungsprozessen andere Grundsätze:
Die Verwaltungsbehörden im Verwaltungsverfahren wie auch das Verwaltungsgericht im Verwaltungsprozess sind zur Ermittlung des vollständigen Sachverhaltes verpflichtet (sog. Amtsermittlungsgrundsatz). Beide müssen von Amt`s wegen den Sachverhalt so weit aufklären, wie es für die Beurteilung der zu entscheidenden Rechtsfragen erforderlich ist.
Allerdings kann der Bürger i.d.R. nur solche Gesetzesverstöße rügen, soweit er in seinen eigenen, sogenannten subjektiven Rechten betroffen und verletzt ist.
In dieser Rubrik soll anhand von einzelnen Rechtsgebieten erläutert werden, worauf man achten muss, um sein Recht auch tatsächlich zu bekommen.
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